Patrick Hofstetter
Hauptamtsleiter, Ortspolizeibehörde, Bauverwaltung
Telefon:
07044 944920
E-Mail schreiben
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Personen, die einen Menschen aus Lebensgefahr gerettet haben, können staatlich geehrt werden.
Die Ehrung können Sie bei dem Bürgermeisteramt anregen, auf dessen Gemeindegebiet die Rettung geschah.
Eine staatliche Ehrung kann auf folgende Arten erfolgen:
Neben der Ehrung können Lebensretter noch die folgenden Leistungen erhalten:
Hinweis: Bei einer Verurteilung des Lebensretters oder der Lebensretterin wegen eines Verbrechens oder Vergehens kann von einer Ehrung abgesehen werden.